Nachdem gegen Deutschland Ende Januar 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren mangels nationaler Umsetzung der EU-Hinweisgeber-Richtlinie 2019/1937 eingeleitet wurde, hat dies zwischenzeitlich die erwartete Wirkung gezeigt.
Mit gestrigem Datum (05.04.2022) wurde ein Entwurf des „Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ durch das Bundesministerium für Justiz (BMJ) in die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien der Bundesregierung gebracht. Dieser Entwurf sei bereits mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorabgestimmt. In den nächsten Schritten wird der Entwurf durch die Bundesregierung verabschiedet und anschließend in Bundestag und Bundesrat eingebracht.
Dieser Entwurf orientiert sich – nach Aussage von Bundesjustizminister Marco Buschmann – weitestgehend an der bisherigen Fassung und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.