Kaum zu glauben, aber wahr: der Landtag Niedersachsen fordert gemäß heutiger Mitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen, Frau Barbara Thiel, eine generelle Straffreiheit für Vereine bei erstmaligem Verstoß gegen die DSGVO. Frau Thiel hat klargestellt, dass es dies bei der derzeitigen Rechtslage nicht geben könne.
Dass gerade Vereine aufgrund ihrer limitierten Mittel und der Komplexität der Thematik vor großen Herausforderungen bei der Umsetzung der DSGVO stehen und dass Vereine bei der Umsetzung zu unterstützen sind, ist vollkommen unstreitig. Diese Unterstützung steht vielfach durch Bundes- und Landesverbände in Form von Hilfsmaterial und Vorlagen für ihre Mitgliedsvereine zur Verfügung.
Aber jetzt mal unabhängig davon: welches Signal wird mit einer derartigen Forderung hier bitte vom Gesetzgeber (!) gesendet? Ein erstmaliger Verstoß gegen geltendes Recht soll straffrei sein? Klasse, dann ist ja vielleicht auch bald die erste Geschwindigkeitsüberschreitung, der erste Diebstahl, der erste Betrug oder Sonstiges straffrei.
Also manchmal…. da kann man wirklich nur noch staunen.