41% der Webseiten von klein- oder mittelständischen Betrieben sind fehlerhaft

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Zu diesem Ergebnis kommt eine im März 2020 durchgeführte Studie des Fachverbands deutscher Webseiten-Betreiber (FdWB). Von 2.500 zufällig untersuchten Webseiten klein- und mittelständischer Betriebe zeigten 1.023 Seiten z.T. gravierende Mängel. Dies entspricht einem Anteil von ca. 41% aller betrachteten Seiten.

Was wurde untersucht?

Der FdWB hat anhand von Branchenbucheinträgen 2.500 Betriebe zufällig ausgewählt und diese auf die Existenz und korrekte Umsetzung gesetzlicher Anforderungen untersucht. Dabei wurden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • aktives und funktionierendes SSL-Zertifikat (verschlüsselte Datenverbindung)
  • vollständiges Impressum
  • vollständige Datenschutzerklärung und korrekte Verlinkung
  • korrekte Cookie-Banner
  • korrekte Kontaktformulare und Newsletter-Anmeldungen

Langjährige Pflichtbestandteile unzureichend umgesetzt

Schaut man sich die Ergebnisse der Studie an, so zeigt sich ein teilweise erschütterndes Bild. Selbst seit Langem bestehende Pflichtanforderungen, wie z.B. ein vollständiges Impressum (19% der fehlerhaften Seiten), werden nur unzureichend umgesetzt. Hierüber mag der Anwender noch Schmunzeln. Das hört jedoch schnell auf, wenn man im Falle einer Reklamation nach dem Unternehmen sucht, an das man seine Reklamation richten darf. Von einer vernünftigen Anschrift ganz zu schweigen.

Auch ein fehlendes oder nicht-funktionierendes SSL-Zertifikat ist keine Lappalie (87% der fehlerhaften Seiten), bestehen hier doch Einfallstore für Cyber-Attacken.

Insgesamt zeigt sich folgendes Bild:

Cookie-Banner im Fokus der Aufsichtsbehörden

Das Thema Tracking ist nicht nur den Aufsichtsbehörden seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge. Spätestens seit dem BGH-Urteil vom 28.05.2020 ist die Platzierung von Tracking-Cookies ohne vorherige Einwilligung des Nutzers höchstrichterlich untersagt. Dennoch zeigen ca. 32% der fehlerhaften Webseiten Mängel in der Erhebung der Nutzereinwilligungen.

Damit ignorieren Webseitenbetreiber nicht nur geltendes Recht in Deutschland, sie gehen – bewusst oder unbewusst – das Risiko von Bußgeldern oder Abmahnungen ein.

Die Pressemitteilung zur Studie gibt es hier:

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