„Datenschützer werden, ist nicht schwer. Datenschützer bleiben, umso mehr…“

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Diese kleine Formel drückt einen wesentlichen Qualitätsaspekt der Tätigkeit eines Datenschützers aus.

Um als Datenschützer tätig zu sein, verlangt Art. 37 Abs. 5 DSGVO: „Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 genannten Aufgaben.“

Diese berufliche Qualifikation kann der angehende Datenschützer über verschiedenste Qualifizierungsmaßnahmen durch Berufsverbände oder sonstige zertifizierte Anbieter erwerben. Umfang, Detaillierungsgrad und Kosten dieser Qualifikation unterscheiden sich dabei zum Teil deutlich. Ähnliches gilt für das Kriterium des Fachwissens. Auch hier sind verschiedenste Seminaranbieter am Markt tätig.

Ein Problem allerdings: es wird überwiegend methodisches Wissen vermittelt – also das „Handwerkszeug“ eines Datenschützers. Wie kann aber der Datenschützer sicherstellen, dass sein Wissen aktuell ist? Reicht der ein- oder zweimalig jährliche Besuch von Seminaren aus?

Der Besuch von Fachseminaren reicht für aktuelles Wissen nicht aus

Klare Antwort: nein. Wir haben im datenschutzrechtlichen und aufsichtsbehördlichen Umfeld eine hohe Dynamik. EuGH, BGH, diverse OLG, 18 Aufsichtsbehörden in Deutschland, Bundeswirtschafts- und -justizministerium… all diese Institutionen haben Einfluss auf das Umfeld, in dem sich das Thema Datenschutz in Deutschland bewegt. Die rasante technische Entwicklung ist natürlich auch nicht zu vergessen.

Will man diese Einflussgruppen in seiner Tätigkeit als Datenschützer nicht außer Acht lassen, kommt man nicht umhin, seine eigene Informationsbeschaffung auf bestmögliche Füße zu stellen. Dies ist selbst in Anbetracht der Vielzahl an Institutionen einfacher möglich, als zunächst gedacht.

Monitoring-Tools erleichtern die Informationsbeschaffung

Jede dieser Institutionen unterhält digitale Medien, sei es Webseiten, RSS-Feeds oder Mail-Alerts. Über diese Medien werden zeitnah aktuelle Entscheidungen und Entwicklungen regelmäßig kommuniziert. Diese Kanäle kann man natürlich – klassisch – manuell überwachen oder man bedient sich eines Monitoring-Tools. Dazu eignen sich sog. Web-Crawler besonders. Diese Tools überwachen die definierten Kanäle auf Änderungen und lassen so einen Zugriff auf neueste Informationen sehr schnell möglich werden. Dort dann die „Spreu vom Weizen“ trennen, sprich die erhaltenen Informationen auf Relevanz zu bewerten, ist und bleibt (zumindest derzeit) die intellektuelle Aufgabe des Datenschützers.

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