Änderung zur Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten

Da peitscht der Bundestag noch schnell vor der Sommerpause in nächtlicher Sitzung das 2. Datenschutzanpassungsgesetz (2. DSAnpG) durch und möchte damit Erleichterungen und einen Bürokratieabbau in punkto Datenschutz für Kleinbetriebe und Vereine erreichen. Ein grundsätzlich sehr löbliches Ziel.

Wie soll das erreicht werden? Durch ein Heraufsetzen der Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte von bisher 10 auf künftig 20 Mitarbeiter, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten umgehen.

Und das ist jetzt der versprochene Bürokratieabbau? Na klar, denn jetzt ist ja keiner mehr da, der dem Unternehmer mit Datenschutz auf den Keks geht und ihm sagt, was und wie er was zu machen und umzusetzen hat. Nebenbei bemerkt: das, was er umzusetzen hat, ist natürlich unverändert geblieben und er muss es (nämlich die inhaltlichen Anforderungen der DSGVO) weiterhin erfüllen. Und das nächstes Jahr ePrivacy auf der Matte steht? Egal! Denn jetzt sagt es ihm ja keiner mehr. Also wird’s einfacher… Was ein Quatsch!

Woran erinnert mich so etwas bloß? Ach ja: killt den Überbringer schlechter Nachrichten und alles wird gut…

Lange Rede, kurzer Sinn: einen derartigen Aktionismus, gepaart mit einer vollständigen geistigen Verweigerung von genau gegenteiligen Experten- und aufsichtsbehördlichen Empfehlungen habe ich schon lange nicht mehr gesehen… ein echtes politisches / gesetzgeberisches Meisterwerk!

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