Bußgeld für AOK Baden-Württemberg aufgrund von DSGVO-Verstößen

DSGVO

Gegen die AOK Baden-Württemberg (nachfolgend AOK BW) wurde von der zuständigen Landesaufsichtsbehörde für Datenschutz ein Bußgeld in Höhe von 1,24 Mio. EUR verhängt. Und das trotz einer kooperativen Zusammenarbeit im Rahmen der Untersuchung.

Was war der Anlass dafür? Zwischen 2015 und 2019 wurden von der AOK BW Gewinnspiele durchgeführt. Von den Gewinnspielteilnehmern erhob die AOK BW Kontaktdaten sowie Daten über deren Krankenkassenzugehörigkeit. Die Daten sollten für die Mitgliederwerbung im weiteren Verlauf genutzt werden. Letztendlich wurden personenbezogene Daten von mehr als 500 Gewinnspielteilnehmern von der AOK BW verwendet, ohne dass deren wirksame Einwilligung vorgelegen hatte (ein Ankreuzkästchen auf der Gewinnspielkarte war in den vorliegenden Fällen nicht angekreuzt).

Die Höhe des Bußgelds ist in diesem Fall zwar auch bedeutsam. Viel wichtiger ist jedoch der Anlass für das Bußgeld. Wer also Gewinnspielaktionen anläßlich von Betriebsjubiläen, Tagen der offenen Tür oder sonstigen Events plant, ist gut beraten, diese Aktionen zuvor datenschutzseitig prüfen zu lassen.

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