Einwilligungen (Cookie-Banner) auf Homepages

Ende Juli 2019 wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) das sog. Fashion ID-Urteil verabschiedet. Danach werden nicht nur Facebook-Plugins, sondern alle Online-Tools, die Daten von Nutzern erheben, unter den Vorbehalt einer Einwilligung des Besuchers der Homepage gestellt. D.h. wenn der Nutzer nicht zustimmt / einwilligt, dürfen diese Tools nicht betrieben werden. Mit diesem Urteil stellt der EuGH auch bereits auf die kommende ePrivacy-Verordnung ab, die in die gleiche Richtung abzielt.

Aber mit diesem Urteil wird nicht nur auf künftige Regelungen abgezielt. Bereits seit Inkrafttreten der DSGVO gelten erhöhte Anforderungen insbesondere an die Verwendung von Tracking-Instrumenten (z.B. Google Analytics). Diese hier darzustellen, sprengt allerdings ein klein wenig den Rahmen. Mehr dazu in unserem Datenschutz-Special „Einwilligungen“ (hier geht’s lang) …

Nun bin ich gerade dabei, ein anforderungskonformes Cookie-Banner aufzusetzen und stöbere dazu ein wenig nach Inspiration im I-Net. Und stoße u.a. auf sog. „Marketing-Strategen“, die allen Ernstes in die Welt posaunen: „Wenn sich 90% der Webseiten nicht an das Urteil halten, soll man ruhig erstmal weiter abwarten.“ oder stufen die Datenschutzkonferenz (DSK), die sich aus Landes- und Bundesbeauftragten für Datenschutz (also den Aufsichtsbehörden) zusammensetzt, als „Panikmacher“ ein.

Äääh… habe ich das gerade richtig gelesen? Da wird tatsächlich dazu aufgefordert, geltendes Recht zu missachten bzw. Positionen und Auslegungen von Aufsichtsbehörden zu ignorieren? Kann eigentlich nicht sein. Also nochmal lesen… aber Tatsache, keine andere Erkenntnis.

Jetzt mal ehrlich: wie kann ich einem Unternehmer ernsthaft raten, geltendes Recht zu missachten? Mit der Begründung „wenn die Großen nichts machen, brauchen die Kleinen auch nichts zu tun“? Wie gedanklich kurz gesprungen ist es, davon auszugehen, dass die Großen der Online-Branche noch keine entsprechenden Pläne in den Schubladen haben. Wie vermessen ist es, nach Surfen auf Internetseiten und Inaugenscheinnahme von Cookie Bannern den Ratschlag zu geben, dass alles bloß „Panikmache“ sei?

Wenn ich einen derartigen Rat an meine Kunden geben würde, würde ich mich im höchsten Maße haftbar aufgrund vorsätzlicher Falschberatung machen. Ich kann doch nicht wider besseren Wissens hingehen und sagen: „Schau mal, da steht ein Tempo 50-Schild. Aber es ist völlig okay, wenn Du 150 fährst. Und da sich Andere nicht daran halten, brauchst Du Dich an dem Schild auch nicht zu stören.“

Okay, aber was sage ich, wenn mein Kunde geblitzt und zu einer Strafe verdonnert wird? Ob eine Antwort a la „Hättest ja nicht auf mich hören müssen?“ dann das Richtige ist…?

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