Der Kontakt ist entstanden, der Interessent und der externe Datenschützer führen ein spannendes Erstgespräch, in welchem der Interessent sein Unternehmen erläutert. Man versteht sich. Die Chemie stimmt. Im Kopf des Datenschützers laufen parallel bereits die anstehenden Aktivitäten ab und dann kommt die KO-Frage: „Was kostet denn der Spass?“
An diesem Punkt platzt manchmal auch die beste Gesprächsatmosphäre, wenn der Datenschützer seinen Vergütungssatz darstellt. Dieser bewegt im Normalfall und in Abhängigkeit vom Unternehmen in einer Spannbreite von 200,00 EUR bis 450,00 EUR pro Monat. Bei größeren, komplexeren Unternehmen oder Unternehmen mit sensiblen Daten kann es auch durchaus darüber hinausgehen.
Kalkulationsmodell von Datenschützern
Wie rechnet der Datenschützer aber seinen Preis? Im Normalfall liegt einer derartigen monatlichen Vergütung ein Jahresvertrag zugrunde, der den Preis auf Monatsebene pauschalisiert. Der Datenschützer betreibt also eine Mischkalkulation. In diese Kalkulation fließen die Zeitaufwände für die anstehenden Aktivitäten ein sowie der vom Datenschützer zugrunde gelegte Honorarsatz auf Stunden- oder Tagesbasis. Dazu wird häufig ein monatliches Stundenkontingent vereinbart, welches in dieser Pauschalvergütung enthalten ist.
Und nun kommt der „Schockmoment“ für den Datenschützer: der Hinweis des Interessenten auf billigere Anbieter im Internet.
Low-Cost-Pakete im Internet
Hier lassen sich ohne großen Rechercheaufwand Datenschützer finden, die eine vollständige Datenschutzumsetzung oder ein „Rundum-Sorglos“-Paket bereits für 50,00 bis 90,00 EUR im Monat anbieten. Diese Pakete werden dann gern als Small-, Basis- oder Light-Versionen dargestellt, welche für Kleinunternehmen ausreichend sein sollen.
Wenn man nun als Interessent diese Preise im Hinterkopf hat und dann den Preis seines Gesprächspartners hört, ist es verständlich, dass schnell Fragezeichen auftauchen.
Aber wie so oft: der Teufel steckt im Detail. Diese Low-Cost-Pakete stellen häufig nur eine Minimalleistung dar, bei der nicht viel mehr als die Benennung eines Ansprechpartners enthalten ist. Und dieser Ansprechpartner steht auch nur für einige Minuten telefonisch zur Verfügung. Sämtliche anderen, gesetzlich notwendigen Aktivitäten oder individuelle Beratungen werden gegen Mehraufwand variabel abgerechnet.
Eine einfache Betrachtung zur Veranschaulichung: der übliche Stundensatz eines Datenschutzberaters liegt im Bereich von 120,00 bis 140,00 EUR. Wenn nun ein Angebot für 50,00 EUR pro Monat vorliegt, kann man sich sehr schnell ausrechnen, wieviel Aufmerksamkeit man als Unternehmen für seine Anliegen bekommt.
Oder auch gern angebotene Varianten: für eine initiale Bestandsaufnahme oder die Erstellung der Datenschutzdokumentation werden weitere Pauschalen fällig, die sich durchaus im vierstelligen Bereich bewegen.
Von daher ist es immer lohnend, bei diesen Low-Cost-Paketen einen Blick in die Details zu nehmen. Die tatsächlichen Kosten, die monatlich auf das Unternehmen zukommen, sind somit oftmals deutlich höher.
Sinn und Unsinn von Low-Cost-Angeboten
Das soll nicht heißen, dass diese Pakete nicht ihre Daseinsberechtigung haben. Entscheidend ist, was der Unternehmer an Leistungen wünscht. Besteht die Erwartungshaltung, mit dem Thema Datenschutz möglichst wenig inhaltlich wie auch zeitlich zu tun zu haben, kommt man mit der Low-Cost-Strategie wahrscheinlich nicht zum Ziel.
Hat man dagegen selbst einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin, die sich mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen, können diese Low-Cost-Pakete eine vernünftige Ergänzung oder Arbeitserleichterung darstellen.