Gerade mal zwei Monate ist es her, da haben Bundesrat und -kabinett in ihrer unendlichen Weisheit die Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte von 10 auf 20 Mitarbeiter, die ständig automatisierte Daten verarbeiten, entgegen den Empfehlungen von Aufsichtsbehörden und Fachexperten angehoben. Die Begründung dafür: Bürokratieabbau… Was ich davon halte, habe ich in dem Post vom 28.06. – denke ich – klar zum Ausdruck gebracht.
Doch was lese ich gerade? Damit nicht genug. Nun möchte der Herr Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier diese Benennungsgrenze mit der gleichen Begründung nochmal auf nun 50 Mitarbeiter anheben. Und das nicht einmal zwei Monate nach dem letzten Geistesblitz…
Sehr geehrter Herr Altmaier, mit dieser Idee bewirken Sie definitiv KEINEN Bürokratieabbau, sondern berauben den Unternehmen des Know-hows, welches zu einer Umsetzung des Datenschutzes zwingend erforderlich ist. Im Gegenteil: mit einem weiteren Anheben der Benennungspflicht vergrößern Sie das Risiko von Gesetzesverstößen und damit das Sanktionsrisiko für die Unternehmen deutlich.
Wäre es nicht vielleicht eine bessere Idee, die festgelegte Evaluierung der DSGVO im kommenden Jahr zu nutzen und sinnvolle Erleichterungen für Kleinbetriebe und Mittelstand einzubringen?
Vielleicht ist es zielführender, an den Inhalten bzw. gesetzlichen Anforderungen planvoll zu justieren und auf Expertenrat zu hören, als planlos in einen Aktionismus zu verfallen? Bitte einfach mal darüber nachdenken…