Jetzt wird es langsam spannend – OLG Stuttgart zur Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen

urteil

In der vergangenen Woche hat das OLG Stuttgart ( Urteil vom 27.2.2020, 2 U 257/19) nun ebenfalls die Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen bejaht.

Damit bewertet nun nach dem OLG Naumburg auch das nächste OLG die Einhaltung der DSGVO-Anforderungen als sog. Marktverhaltensregeln. Auf Grundlage dieser Regeln können gemäß dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Abmahnungen vorgenommen werden.

Dies ist nach dem aktuellen OLG-Urteil auf Wettbewerbsverbände beschränkt. Es bleibt abzuwarten, ob auch bekannte Abmahnvereine /-verbände die Argumentation aufgreifen.

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